Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz
Musik für alle

Vorlagen / Rechtliches

Wir möchten euch gerne in eurer täglichen Arbeit unterstützen. Dafür haben wir eine Reihe von Vorlagen, Informationen zu rechtlichen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit u.m. zusammengestellt, die ihr hier downloaden und für eure Arbeit nutzen könnt.


Sonderulaub für Jugendleiter

Als Ehrenamtliche Jugendmitarbeiter habt ihr ein Anrecht auf Sonderurlaub, wenn ihr eure Aktivitäten durchführt. Dafür müsst ihr im Vorfeld einen Antrag auf Freistellung bei Eurem Arbeitgeber einreichen. Dafür bekommt ihr über die Geschäftsstelle ein offizielles Schreiben. Hierfür müsst ihr frühstmöglich folgendes Formular ausgefüllt an die Geschäftsstelle schicken:

Antrag auf Sonderurlaub

Checklisten

Checklisten für Fahrten und Freizeiten


Vorlagen

Ihr wollt das Rad nicht neu erfinden? Richtig so. Hier findet ihr nützliche Vorlagen für eure Arbeit

Anmeldeformular mit Einverständniserklärung der Eltern

Ehrenamtsbescheinigung

Bildrechte - Nutzungserklärung

Reisekostenabrechnung LMJ


Verantwortungsvoll für starke Persönlichkeiten!

Das Praxishandbuch

Das Praxishandbuch in der mittlerweile dritten Auflage ist Teil unserer Kampagne "Verantwortungsvoll für starke Persönlichkeiten!" und zeigt auf, wie Prävention von Kindeswohlgefährdung im Musikverein umgesetzt werden kann. Beschrieben werden die verschiedenen Formen der Kindeswohlgefährdung und Anzeichen für solche. Es werden Handlungsmöglichkeiten und Konzepte zur Prävention und zum Umgang mit einer eventuell auftretenden Gefährdung im Verein beschrieben. Zudem werden in einem ausgedehnten Praxisteil Beispiele aus der Vereinsarbeit dargestellt, die auf die Schaffung präventiver Strukturen abzielen.
52 Seiten
Das Paxishandbuch ist auch in der Geschäftsstelle der LMJ vorrätig und kann bestellt werden.
Download komplettes Praxishandbuch
Download Kopiervorlage "Dokumentation bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nach § 8a SGB VIII"
Download Kopiervorlage "Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses nach §§ 30 und 30a BZRG"
 

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