Unsere Jugendleiterschulung umfasst 2 Wochenenden, die als eigenständige Module angeboten werden. Mit jedem Modul ist ein Neueinstieg in die Ausbildung möglich.
Modul 1: pädagogische Grundlagen für die Kinder- und Jugendarbeit
Modul 2: Rahmenbedingungen für die Kinder- und Jugendarbeit, außerdem benötigt jeder Teilnehmer für den Erwerb der JuLeiCa einen gültigen Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs, der bei einem örtlichen Anbieter absolviert werden kann.
Das Mindestalter für die Schulung beträgt 14 Jahre. Ab 16 Jahre kann eine Jugendleitercard beantragt werden. Geschulte Jugendliche können natürlich auch schon früher im Verein aktiv sein.
Wir bieten mindestens 1x im Jahr beide Module an. Termine werden über den Spickzettel veröffentlicht oder können in der Geschäftsstelle erfragt werden.
Auch wenn keine Schulung konkret ausgeschrieben wurde, ist eine rechtzeitige Interessenmeldung sinnvoll, denn wir versuchen einen Ort in der Region zu finden, sobald die Mindestteilnehmerzahl erreicht ist.
Die nächste Ausbildung (Modul 1 ) findet vom 4. - 6. Oktober 2024 in der Jugendherberge Bad Kreuznach statt. Das zweite Wochenende (Modul 2) findet vom 8. - 10. November 2024 in der Jugendherberge Burg Lichtenberg statt. Anmelden/Ausschreibung
Eine Neueinstieg ist auch ins Modul 2 möglich.
Die Juleica ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit.
Sie legitimiert gegenüber den Eltern der Teilnehmer/innen in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die beraten und helfen, wie z.B. Info- und Beratungsstellen, Jugend-, Gesundheit & Kultureinrichtungen, aber auch Polizei oder Konsulate.
Durch die Juleica wird das Engagement und die Qualifikation der Jugendleiter/innen dokumentiert, die in Kinder- und Jugendgruppen, Projekten, Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendzentren, Seminaren und Veranstaltungen aktiv sind, sowie Interessenvertretungen und Leitungsfunktionen wahrnehmen.
Je nach Bundesland und Region sehen diese Vergünstigungen anders aus: für kommunale Einrichtungen, Kulturangebote, Freizeiteinrichtungen, Verkehrsbetriebe, etc..
Um eine Juleica zu erhalten ist es notwendig, dass insgesamt mind. 40 Unterrichtseinheiten (30 Zeitstunden) in den Bereichen Pädagogik, Recht, Erste Hilfe, etc. nachgewiesen werden können und ein gültiger Nachweis (nicht älter als 2 Jahre) einer Erste-Hilfe-Ausbildung vorlegen zu können.
Die Beantragung der Juleica ist nur über das Online-Portal www.juleica-antrag.de möglich.
Achtung! Bevor Ihr jedoch die Juleica online beantragt, stellt sicher, dass ihr alle notwendigen Nachweise und Belege für die Beantragung vorliegen habt.
Diese müssen dann in Kopie (!!) zunächst zur Geschäftsstelle der Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz gesendet werden. Erst dann sollte man die Juleica online beantragen. Hintergrund: Die LMJ muss den Antrag sachlich prüfen und kann dies nur mit Vorlage der notwendigen Nachweise und Belege. Vorher kann keine Freigabe der LMJ im Online-System erfolgen.
Für die Verlängerung der Juleica sind Fort-und Weiterbildungen im Bereich der Jugendarbeit von mindestens 10 Unterrichtseinheiten (8 Zeitstunden) innerhalb der 3-jährigen Gültigkeit erforderlich. Diese können auch auf kleiner Fortbildungsveranstaltung (bspw. 2-stündige Veranstaltung) verteilt werden. Es soll sichergestellt werden, dass ihr auch nach der Erstbeantragung als Jugendleiter aktiv seid.
Weitere Informationen erhalten Sie über juleica.de.
Alle von der LMJ angebotenen Seminare und Workshops können für die Verlängerung angerechnet werden.