Wer beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, sollte die Grundlagen des Jugendschutzgesetzes kennen. Sinn und Zweck des Jugendschutzgesetzes ist, Kinder & Jugendliche vor negativen Einflüssen (z.B. den Zugang & Konsum von Tabak & Alkohol, den Aufenthalt in Gaststätten, Kinos, Discos & Nachtclubs), in der Öffentlichkeit und vor dem Konsum von Medien (Kino-, Videofilme und Computerspiele), zu schützen.
Kaum ein Begriff innerhalb der Jugendarbeit ist (zu Unrecht) derart gefürchtet und daher zwangsläufig auch missverstanden wie die „Aufsichtspflicht“. Fast jeder, der beruflich oder ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen zu tun hat, weiß, dass er im Besitz der Aufsichtspflicht über die ihm anvertrauten Kinder und Jugendlichen ist. Allerdings gibt es viele ungeklärte Fragen und Möglichkeiten, wie z.B. „wann beginnt und endet die Aufsichtspflicht?“
Um den Jugendleitern und Betreuern mehr Sicherheit im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu geben, hat die LMJ Infos zum Jugendschutz und Aufsichtspflicht zusammen gestellt.
weitere Informationen, Vorlagen und Downloadmöglichkeiten haben wir hier zusammengestellt