Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz
Musik für alle

Förderung von musikalischer Kinder- und Jugendarbeit über die LMJ/LMV

Natürlich steht die musikalische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in den Musikvereinen die größte Rolle. Je nach Ausgestaltung dieser Angebote können dafür öffentliche Mittel aus dem Bereich der Sozialen Bildung beantragt werden. Ersatzweise bzw. zusätzlich (hängt von der Ausgestaltung der Maßnahme ab) gibt es Möglichkeiten, Anträge zur Förderung der musikalischen Kinder- und Jugendarbeit zu stellen. Hierfür stehen wechselnde Projektfördermöglichkeiten zur Verfügung, aber auch spezielle Förderformate, die auf Dauer angelegt sind.


musikalische Ausbildung - Förderung von D-Lehrgängen über die LMJ

Wir freuen uns, ein transparentes und gerechtes Abrechnungssystem zur Verfügung stellen zu können.
Antrag, sachlicher Bericht und Verwendungsnachweis sind nun miteinander in einem Formular kombiniert. Seit 2019 werden alle Anträge nur noch elektronisch verarbeitet. Das bedeutet, daß die Exeldatei per E-Mail an uns geschickt werden muss. Kopien von Belegen an uns zu schicken ist nicht mehr nötig. Der KMV unterschreibt dafür, dass alle relevanten Belege 10 Jahre aufbewahrt und für evtl. Überprüfungen zugänglich sind.
Da diese Bestätigung rechtsverbindlich und im Original erfolgen muss, bitten wir das erste Abrechnungsblatt vom Antrag ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit den Prüfungsbögen (innerhalb von 8 Wochen) an die LMJ Geschäftsstelle zu schicken.

Erst nach Vollständigkeit der Unterlagen kann der Antrag bearbeitet werden!

Für eine bessere Kalkulation der Lehrgänge haben wir ein Berechnungs-Tool entwickelt, das es möglich macht, bereits vor dem Lehrgang zu errechnen, mit welcher Förderung zu rechnen ist. Um böse Überraschungen z.B. bei der Anerkennung von Belegen zu vermeiden empfehlen wir dringen die FAQ zu lesen. Außerdem finden sich dort weitere Informationen zum Bearbeiten des Verwendungsnachweises.
Außerdem weisen wir darauf hin, dass immer das aktuelle Abrechnungsformular heruntergeladen werden muss, da zwischenzeitliche Änderungen und Anpassungen nicht ausgeschlossen werden können.

Für eine Förderung ist eine Mindestgruppengröße von mind. 3 Teilnehmern erforderlich.
Ebenfalls bitten wir, die aktuelle Lehrgangs- und Prüfungs- und Zuschussordnung (Stand Mai 2019) zu beachten.

Tool zur Vorabberechnung der Zuschüsse Stand Mai 19
Antrag, sachlicher Bericht und Verwendungsnachweis Stand Mai 22
FAQ zur D-Abrechnung Stand Apr. 19

Um den Datenschutzbestimmungen gerecht werden zu können, gibt es für unter 16 Jährige Lehrgangsteilnehmer ein neues Anmeldeblatt, dass es möglich macht, die erforderliche Unterschrift der Eltern zur Datenschutzbelehrung bereits vor der Prüfung einzuholen. Entsprechende Blätter können hier herunter geladen werden:

D1 Anmeldung Prüfung DSGV_19 D2 Anmeldung Prüfung DSGV_19 D3 Anmeldung Prüfung DSGV_19



Förderung der Musikpflege ("Kleinförderung") über den Landesmusikrat Rheinland-Pfalz

Über die sog. "Kleinförderung" werden Projekte der Amateurmusik und Instrumentenanschaffungen gefördert.

Förderrichtlinie und Antragsformulare

Förderung über Mittel der Glücksspirale

Gefördert werden auf Antrag: Kreismusikjugendtage, die Gründung von Kreisjugendblasorchester, Wertungsspiele, Herausragende Maßnahmen, Jugendprojekte auf Ebene der Kreismusikverbände bzw. Kreismusikjugenden

Die Beantragung erfolgt über den LMV-RLP, Förderrichtlinien, Fristen, weitere Informationen und Formulare gibt es über die Geschäftsstelle des LMV.



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