Landesmusikjugend Rheinland-Pfalz
Musik für alle

Förderung von Kinder- und Jugendarbeit über den Landesjugendring

Als anerkannter freier Träger der Jugendhilfe, sind auch unsere Mitgliedsvereine berechtigt, Förderanträge beim Land Rheinland-Pfalz zu stellen. Alle Anträge müssen über die Geschäftsstelle der LMJ gestellt werden. Wir prüfen die Anträge vor und bestätigen dem LJR, dass der Antragsteller Mitglied bei uns ist.

Hinweis: Wochenendfahrten mit dem Jugendorcherster zum Beispiel sind auch förderfähig, da in diesem Fall Inhalte der sozialen Bildung über die Methode "Musizieren" (Einübung von Kooperation, Rücksichtnahme u.v.m.) und über kinder- und jugendgerechte Rahmenprogramme stattfinden.

Online Angebote

Wegend der Corona-Pandemie gibt es vorübergehend noch die Möglichkeit, auch Online-Veranstaltungen bezuschussen zu lassen. Allerdings gilt das nur noch für Schulungen! Dafür wird eine besondere Teilnahmeliste benötigt.

Teilnahmeliste Exel - Teilnahmeliste PDF

Achtung! Anstelle der Teilnehmer bestätigt die Leitung die Teilnahme. Als Nachweis müssen die Teilnehmer im Vorfeld ihre Teilnahme per E-Mail bestätigen. Diese schriftlichen Anmeldungen müssen vom Veranstalter archiviert werden. Die sonstigen Richtlinien entsprechen den Richtlinien der Präsenzveranstaltung


Soziale Bildung

Antrag Exel - Antrag PDF - Förderrichtlinien Soziale Bildung

Zusatzförderung von Einkommensschwachen Familien für Soziale Bildung

Beiblatt TN als PDF - Beiblatt TN als Exel - Merkblatt zur Förderung Einkommensschwacher Teilnehmer

Politische Bildung

Antrag Exel - Antrag PDF - Förderrichtlinien Politische Bildung - Empfehlungen

Schulung Ehrenamtlicher

Antrag Exel - Antrag PDF - Förderrichtlinien Schulung Ehrenamtlicher - Empfehlungen

Zusatzförderung Einkommensschwacher Familien für Politische Bildung und Schulung Ehrenamtlicher

Beiblatt TN als PDF - Beiblatt TN als Exel - Merkblatt zur Förderung Einkommensschwacher Teilnehmer

Förderungen aus Mitteln der Jugendsammelwoche und Medienpädagogik

Einmal jährlich findet die Jugendsammelwoche statt. Die sammelnde Jugendgruppe kann die Hälfte der Einnahmen behalten. Von der anderen Hälfte werden Projekte und Medienpädagogik gefördert, für die zusätzlich Fördermittel beantragt werden können. Antragsfrist ist jeweils der 30.3. jeden Jahres. Die rechtzeitige Beantragung (digital - so, dass bis zur Antragsfrist geprüft und weiter geleitet werden kann) erfolgt nur über die Geschäftsstelle der LMJ.

Aktuelle Förderrichtlinien und Antragsformulare des LJR

Aktuelle Förderrichtlinien und Antragsformulare des LJR für den Bereich der Medienpädagogik

 

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